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Unter dem Dach des Initiativkreises Otto-Langen-Quartier (IK OLQ), einem Arbeitskreis des Rheinischen Industriekultur e.V., haben sich zahlreiche Projekte zum „Otto-Langen-Konsortium“ zusammengeschlossen - darunter auch die Offene Jazz Haus Schule.

Ziel ist die Zwischennutzung der denkmalgeschützten ehemaligen KHD-Hauptverwaltung, Teil des industriell geprägten Otto-Langen-Quartiers an der Deutz-Mülheimer Straße. Im Gebäude ist eine Nutzfläche von 10.000 qm vorhanden. Davon möchten wir 4000 qm (=40%) nutzen.

Bereits im April 2023 haben wir eine Interessensbekundung an das Liegenschaftsdezernat und das Kulturraummanagement des Kulturdezernats gerichtet und führen seither Gespräche mit der Verwaltung über einen befristeten Mietvertrag: Geplant ist eine Anmietung für 10 Jahre zu einem symbolischen Mietzins, da die Nutzer*innen nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig tätig sind. Das Konsortium beabsichtigt die Gründung eines „Trägervereins Otto-Langen“, der den Mietvertrag mit der Verwaltung schließen würde.

Der Bedarf an Raum für soziale und kulturelle Projekte in der Region Köln ist erheblich – das Angebot hingegen wird immer knapper. Durch unsere geplante Nutzung würde zudem dem weiteren Verfall des denkmalgeschützten historischen Industriegebäudes endlich Einhalt geboten. Die Entwicklung und Realisierung eines urbanen Quartiers wird noch viel Zeit beanspruchen. Für den Zeitraum des städtebaulichen Planungsprozesses würde das Areal wieder nutzbar und belebt. Die Nutzung durch unser Konsortium würde zugleich einen konkreten Eindruck von den Möglichkeiten einer gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung vermitteln.

Die Entscheidung, ob unser Konsortium einen Mietvertrag erhält, liegt nun in der Hand der Ratsfraktionen, die im Juni 2024 entscheiden wollen.

Die größte Fläche im Otto-Langen-Areal von 4,6 ha ist im Landeseigentum. Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier hatte 2023 erfolgreich auf eine Änderung des NRW-Haushaltgesetzes (HHG § 15) hingewirkt, so dass ein Direkterwerb des Landesgrundstücks an die Stadt Köln nun möglich ist. Nach mehrfachen Vertagungen des Verwaltungsvorschlags (33109/2023), wonach ein Grundstücksverkauf nach Höchstgebot an einen privaten Großinvestor erfolgen soll, sollen nun die Ratsfraktionen am 20. Juni entscheiden. Planungsdezernent Greitemannlehnt einen Direkterwerb durch die Stadt ab und verzichtet auf Verhandlungen mit der zuständigen NRW-Bauministerin Scharrenbach.

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